Damit Sie bestens gerüstet für Ihren Urlaub mit dem Hund sind, haben wir hier, kurz eine Zusammenfassung der Hundeverordnung in Österreich erstellt.
Leinen- bzw. Maulkorbpflicht
Leine und Maulkorb müssen Sie bei Ihrem Urlaub in Österreich dabei haben. Ein bundesweites Gesetz das dies genau geregelt hat gibt es (noch) nicht. Grundsätzlich wird vom Oberösterreichischen Hundehaltegesetz ausgegangen.
LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT
Im Ortsgebiet* besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.
Die Gemeinde kann eigene Verordnungen bestimmen:
Bei Urlaubsreisen mit dem Hund muss Ihr Heimtierausweis und Impfpass mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und indem hervorgeht, dass Ihr Hund eine gültige Tollwutimpfung bekommen hat. Welpen müssen bei der ersten Impfung mindestens 3 Monate alt sein damit sie gültig ist. Im falle einer Wiederholungsimpfung sollten Sie die Impfungen innerhalb 30 Tage vor Urlaubsbeginn durchgeführt haben. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne.